Achtung Abzocker
Musik & Filme
Achtung Abzocker
Achtung Abzocker
Eine Reihe von Webseiten im Internet verspricht geradezu verdächtig fantastische Angebote:
kostenfreie SMS, Online-IQ-Tests, Hausaufgabenhilfe, Musik-Downloads und vieles mehr.
Gerade wenn es darum geht, an der eigenen Handyrechnung zu sparen, die Hausaufgaben nicht selbst machen zu müssen oder einen aktuellen Kinofilm direkt am Computer zu sehen, ist die Gefahr für Kinder und Jugendliche groß, unseriösen Internetseiten zum Opfer zu fallen.
Die Rechnung erhältst am Ende du - sorge deshalb rechtzeitig vor.
Die Onlineabzocke ist ein großes Geschäft im Internet. Zum Teil kriminell sind die Methoden, mit denen manche Betreiber versuchen, Jugendliche reinzulegen und ihnen einen Vertrag aufzuschwatzen, den sie gar nicht unterschreiben wollten.
Jährlich fallen allein in Deutschland tausende von Internetnutzern auf die Tricks der Abzocker herein. Die Internetabzocker verdecken bewusst die Information, dass die Nutzung oder Registrierung kostenpflichtig ist. Teilweise beschäftigen die Abzocker Psychologen, die damit beschäftigt sind, die Preisinformation so zu verstecken, dass sie von Internetnutzern nicht gelesen werden. Auch dass grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht besteht, wird entweder gar nicht oder nur sehr gut versteckt erwähnt.
Das Geschäft mit der Angst
Abzocker verdienen teilweise jährlich einige Millionen Euro mit ihren fiesen Tricks. Einige von ihnen versenden jede Woche Tausende Rechnungen an die Opfer. Einige zahlen sofort, andere weigern sich.
Wird die Rechnung nicht bezahlt, drohen die Internetabzocker mit weiteren rechtlichen Konsequenzen:
- Rechtsanwalt
- Inkassobüro
- Mahnbescheid
- Schufa-Eintrag
Lass dich nicht einschüchtern! Abzocker leben vom Geschäft mit der Angst und davon, dass Menschen falsche Rechnungen begleichen, weil sie rechtliche Konsequenzen fürchten.
Wer steckt dahinter?
Hinter den Internet-Abzockern stecken fiese Typen, die Wege suchen, Jugendliche und Erwachsene, die im Internet einen Fehler machen, abzuzocken. Teilweise verdienen die Abzocker einige Millionen Euro pro Jahr.
Internetabzocker versuchen ihre Opfer solange einzuschüchtern, bis sie die unberechtigten Rechnungen zahlen. Unberechtigte Rechnungen und Forderungen sollten also immer zurückgewiesen werden.
Nicht zahlen
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei einer Rechnung um eine Internetabzocke handelt, bezahle sie nicht!
Beispiel: Du hast eine Rechnung der Firma Content Services, Ltd. aus Mannheim für die Nutzung der Webseite www.opendownload.de erhalten. Du bist dir nicht sicher, ob die Rechnung rechtens ist. Dann verschaff dir erste Informationen über eine Google Suche:
Widersprechen
Lass dir keine Angst einjagen, auch wenn die Abzocker mit Rechtsanwälten, Inkassobüros, Schufa-Einträgen und Mahnbescheiden drohen!
Wir haben zwei vorformulierte Antwortschreiben zum Download bereitgestellt. Lade dir das entsprechende Schreiben einfach herunter, fülle es aus und sende es per Einschreiben mit Rückschein ab.
Download Antwortschreiben für Minderjährige
Download Antwortschreiben für Volljährige
Unsicher?
Wenn du unsicher bist, ob es sich bei einer Rechnung tatsächlich um eine Abzocke handelt, erkundige dich mit deinen Eltern zunächst bei der Verbraucherschutzzentrale oder einer auf Internetabzocke spezialisierten Anwaltskanzlei.
Wir arbeiten in diesen Fällen mit der Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner zusammen. Die Kanzlei hat eine eigene Fachabteilung für Internetrecht.
Kontaktdaten:
Kanzlei Berberich, Friedrich, Schmucker & Partner
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
Anschrift: Hetzelgalerie 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 0 63 21 / 39 93 0
Telefax: 0 63 21 / 39 93 33
E-Mail: kanzlei(at)bfs-nw(dot)de
Internet: www.bfs-nw.de
Hilfe im Rechtsanwalt-Chat
Jeden Donnerstag ab 17:00 Uhr steht in unserem Chat ein Rechtsanwalt für Fragen kostenfrei zur Verfügung.
Übrigens
Das Landgericht Mannheim hat in einem Urteil vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08, klargestellt, dass eine Internetabzockerfirma (in diesem Fall die Content Services, Ltd. aus Mannheim) Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen darf, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
